In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters MarineEvents.de findest du alle wichtigen Informationen über die Nutzung seiner Dienstleistungen sowie deine Rechte und Pflichten als Mieter. Die AGB von MarineEvents.de sorgen dafür, dass alles transparent und fair abläuft und du ein rundum positives Mieterlebnis hast.
Bitte nimm dir einen Moment Zeit, um die AGB aufmerksam zu lesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen MarineEvents
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Kunden (Mieter) und MarineEvents (Reeder) geschlossenen Chartervertrags.
AUFTRAGSERTEILUNG
Mit der Abgabe der Auftrags- oder Buchungsbestätigung in Form einer schriftlichen Zusage (Email-Form ist ausreichend) oder auch einer mündlichen Zusage gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen als anerkannt (insbesondere die Stornobedingungen, auch wenn die Anzahlung noch nicht geleistet ist oder keine geleistet wird). Der Vertrag gilt sodann als abgeschlossen. Für eine verbindliche Reservierung der Zeit und des Datums seitens des Reeders hat der Kunde die vereinbarte Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Zusendung der Rechnung zu leisten. Nur dann ist der gewünschte Termin Reeder-seitig verbindlich reserviert – für den Mieter ist er aber schon vorher verbindlich! Der zustandegekommene Vertrag gilt schon vor Eingang der Anzahlung. Der Fahrtantritt erfolgt nach Eingang des Restbetrags der Rechnungssumme. Dieser muss bis spätestens 7 Tage vor Chartertermin bei uns eingegangen sein. Alle Änderungen und mündlichen Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Schriftlich oder mündlich bestätigte Preisangaben sind grundsätzlich verbindlich und verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die Teilnehmerzahl ist gemäß der Zulassung des Schiffes beschränkt. Einbringen eigener Dekorationen oder eigenen Equipments, sowie deren Installation oder Anbringung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Reeders und muss nach Auftragsende eigenständig und ohne Rückstände vom Kunden entfernt werden, ohne die anschliessende Vermietung zu verzögern.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, auf das angegebene Geschäftskonto einzuzahlen. Für eine verbindliche Reservierung der Zeit und des Datums seitens des Reeders hat der Kunde die vereinbarte Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Zusendung der Rechnung zu leisten. Nur dann ist der gewünschte Termin Reeder-seitig verbindlich reserviert – für den Mieter ist er aber schon vorher verbindlich! Der zustandegekommene Vertrag gilt aber auch schon vor Eingang der Anzahlung. Der Fahrtantritt erfolgt nach Eingang des Restbetrags der Rechnungssumme. Dieser muss bis spätestens 7 Tage vor Chartertermin bei uns eingegangen sein. Anderweitige Zahlungsmodalitäten sind nur bei vorheriger schriftlicher Absprache verbindlich. Dabei anfallende zusätzliche Kosten gehen zulasten des Kunden. Kommt der Mieter in Zahlungsverzug, so ist der Reeder nach einer schriftlichen Nachfrist von 14 Tagen berechtigt vom Buchungsvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen
RÜCKTRITT VOM CHARTERVERTRAG
Verlangt der Mieter aus Gründen, die nicht vom Reeder zu verantworten sind, den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die Stornierungskosten zu tragen.
Bei Stornierung einer bestehenden verbindlichen Buchung bis 30 Tage vor Fahrtantritt die Höhe der Anzahlung.
Zwischen 29 und 14 Tagen vor Chartertermin 50% des Gesamtbruttopreises
Zwischen 13 und drei Tagen vor Chartertermin 75% des Gesamtbruttopreises.
Zwischen zwei Tagen vor und dem Tag des Chartertermins ist bei Nichtantritt der Gesamtbruttopreis zu entrichten
MIETGUT
Der Reeder trägt dafür Sorge, daß dem Kunden ein betriebssicheres und funktionsfähiges Schiff zur Verfügung gestellt wird. Treten während der Mietzeit Störungen oder ein Schadensfall auf, hat der Reeder dafür Sorge zu tragen, dass Störungen, die Betriebsfähigkeit des Schiffes beeinträchtigen, ohne schuldhaftes Verzögern behoben werden. Behebt der Vermieter gemeldete Schäden ohne schuldhaftes Verzögern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung des Mietpreises. Eine Verspätung von bis zu 45 Minuten auf Grund von Störungen am Schiff rechtfertigen keinen Nichtantritt oder die Erstattung des Gesamtbruttopreises, jedoch eine Mietminderung. Kann der Vermieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (dazu gehören auch Motorschäden, Getriebeschäden, Toilettenfehlfunktionen oder ähnliche Havarien, die eine Fahrt verunmöglichen und trotz guter Wartung auftreten können), dem Kunden das gemietete Schiff nicht zur Verfügung stellen, so ist er berechtigt, ein ähnliches Schiff zu übergeben – soweit möglich – oder den gesamten Mietpreis zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen wie z.B. die Erstattung von Reise-, Übernachtungskosten und Reiseversicherungsprämien sind vollständig ausgeschlossen, ebenso jeglicher Schadensersatz.
NUTZUNG DES SCHIFFES & VERHALTEN AN BORD & ANLEGER-NUTZUNG
HAFTUNG
Für vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter haftet auch für Schäden, die von seinen Gästen herbeigeführt werden.
Allgemein gilt: Den Anweisungen des Schiffsführers und der Crew ist Folge zu leisten. Das Sichtfeld des Schiffsführers ist jederzeit freizuhalten. Es dürfen keine Gegenstände über Bord geworfen werden. Geländer und Leinen sind nicht zu übersteigen. Das Schiff ist sauber zu halten, bei übermäßiger Verschmutzung fällt eine Pauschale von 50,00 € an neben eventuellen weiteren Schadensersatzansprüchen. Die Toilette ist durch ihre Bauart nur für Entsorgung von Fäkalien und Toilettenpapier geeignet. Andere Gegenstände oder Hygieneartikel dürfen unter keinen Umständen durch die Toilette entsorgt werden. Ein Ausfall der Toilette durch unsachgemäßen Gebrauch führt ggf. zum sofortigen Abbruch der Fahrt. In jedem Fall werden für die Reparatur, neben weiteren Schadensersatzansprüchen, pauschal 250,00 € sofort fällig.
Für den Verlust von mitgebrachten Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
Eine Haftung wegen Vertragsverletzungen aus höherer Gewalt, Aufruhr, Wetterbedingungen, Streik und Aussperrungen wird ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Reeder als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Sofern aufgrund einer Veränderung der Gesetzeslage eine Vermietung des Schiffes nicht möglich ist, behalten wir uns das Recht auf Rücktritt vom Vertrag vor.
Gerichtsstand ist Berlin.
Alle Änderungen und mündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die zwischen MarineEvents und dem Vertragspartner geschlossenen Verträge unterliegen auch bei Auslandsberührung deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Wiener Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Regelung wird durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.