Viele Wassersportbegeisterte sind bereits als Jugendliche auf dem Wasser unterwegs und möchten nach einiger Zeit gerne ein größeres Boot führen. Für jeden amtlichen deutschen Bootsführerschein ist ein Mindestalter vorgeschrieben.
Wir zeigen euch hier einen Überblick über die Bootsführerscheine und welches Mindestalter für welchen Schein vorgeschrieben ist.
Der Sportbootführerschein ist der gängigste Bootsführerschein in Deutschland. Den Sportbootführerschein gibt es in drei Ausführungen: als Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen) unter Motor und unter Segel und als Sportbootführerschein-See (SBF-See).
Der Sportbootführerschein-Binnen unter Motor gilt auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen und berechtigt zum Führen von Sportbooten, die über einen Verbrennungsmotor mit mehr als 15 PS oder einen Elektromotor mit mehr als 10,2 PS Antriebsleistung verfügen (auf dem Rhein mit mehr als 5 PS).
Für den Sportbootführerschein-Binnen unter Motor muss man mindestens 16 Jahre alt sein.
Der Sportbootführerschein-Binnen unter Segel berechtigt zum Führen von Segelbooten mit mehr als 6 qm Segelfläche auf bestimmten Schifffahrtsstraßen in Berlin und Brandenburg sowie auf einigen Gewässern in anderen Bundesländern, die unter Landesverwaltung stehen.
Generell herrscht auf deutschen Gewässern keine Segelscheinpflicht (Ausnahme: die genannten Gewässer – es ist immer empfehlenswert, sich vorab über die geltenden Bestimmungen des jeweiligen Gewässers zu informieren). Auf den meisten Gewässern Deutschlands darf man also ohne Segelschein segeln und benötigt nur einen Sportbootführerschein, wenn das Segelboot einen Verbrennungsmotor mit mehr als 15 PS oder einen Elektromotor mit mehr als 10,2 PS Antriebsleistung hat. Selbstverständlich muss man sich auch ohne Bootsführerschein an die Verkehrsregeln halten. Wichtige theoretische Grundkenntnisse, z. B. Die Ausweichregeln zwischen Booten sollte man unbedingt kennen – auch wenn man führerscheinfrei segeln darf.
Für den Sportbootführerschein-Binnen unter Segel muss man mindestens 14 Jahre alt sein.
Der Sportbootführerschein-See gilt auf deutschen Küstengewässern und berechtigt zum Führen eines Sportbootes, das einen Verbrennungsmotor mit mehr als 15 PS oder einen Elektromotor mit mehr als 10,2 PS Antriebsleistung hat.
Für den Sportbootführerschein-See muss man mindestens 16 Jahre alt sein.
Der wichtigste Bootsführerschein neben dem Sportbootführerschein ist das Bodenseeschifferpatent:
Das Bodenseeschifferpatent unter Motor (Kat. A) berechtigt zum Führen eines Sportbootes mit mehr als 6 PS Antriebsleistung auf dem Bodensee.
Für das Bodenseeschifferpatent unter Motor muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
Das Bodenseeschifferpatent unter Segel (Kat. D) berechtigt zum Führen eines Sportbootes mit mehr als 12 qm Segelfläche auf dem Bodensee. Richtig gelesen, auf dem Bodensee braucht man den Segelschein ab 12 qm Segelfläche – nicht wie auf den meisten anderen Gewässern in Deutschland, auf denen man ohne Führerschein mit Segelbooten fahren darf.
Für das Bodenseeschifferpatent unter Segel muss man mindestens 14 Jahre alt sein.
Neben den Bootsführerscheinen gibt es noch die Funkscheine. Ist auf dem eigenen oder dem geliehenen Boot eine Funkanlage verbaut, muss man das entsprechende Funkzeugnis haben, um das Boot führen zu dürfen. Sobald eine Funkanlage an Bord verbaut ist, muss sie aus Sicherheitsgründen benutzt werden und dazu braucht man das entsprechende Funkzeugnis.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt zum Führen eines Bootes mit einer UKW-Sprechfunkanlage auf Binnenschifffahrtsstraßen.
Das Mindestalter für das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) liegt bei 15 Jahren.
Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis ("Short Range Certificate" – SRC) berechtigt zum Führen eines Bootes mit einer UKW-Sprechfunkanlage auf dem Meer (Küstengewässer).
Das Mindestalter für das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate – SRC) liegt bei 15 Jahren.
Das Allgemein Gültige Funkbetriebszeugnis ("Long Range Certificate" – LRC) berechtigt zum Führen eines Bootes mit einer Ultrakurzwellen-Sprechfunkanlage, einer Grenzwellen/Kurzwellen-Sprechfunkanlage und einer Satelliten-Seefunkanlage auf dem Meer. In Küstennähe ist eine UKW-Funkanlage in der Regel ausreichend und es wird deshalb nur das SRC (siehe oben) benötigt. Grenzwellen- Kurzwellen- und Satelliten-Seefunkanlagen werden in der Regel nur benutzt, wenn man sich weit von der Küste entfernt, z. B. bei einer Atlantiküberquerung.
Das Mindestalter für das Allgemein Gültige Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate – LRC) liegt bei 18 Jahren.
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